Kurzarbeitergeld 2009
Geschrieben von admin • Samstag, 20. Dezember 2008 • Kategorie: Arbeitsmarkt.
Ab dem kommenden Jahr wird der mögliche Bezug von Kurzarbeitergeld auf Grundlage der neuen Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeldneuen auf den Zeitraum von 18 Monaten verlängert.
Das Bundesministerium für Arbeit machte darauf aufmerksam, dass die Verlängerung bei allen deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 entsteht gelten wird, womit man somit auch 18 Monate Kurzarbeitergeld erhalten kann, wenn mann schon vor dem 1.1.2009 mit Kurzarbeit beginnen musste. Hiervon dürften wohl eine Reihe von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen betroffen sein und von dieser Regelung profitieren.
Das Bundesministerium für Arbeit machte darauf aufmerksam, dass die Verlängerung bei allen deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 entsteht gelten wird, womit man somit auch 18 Monate Kurzarbeitergeld erhalten kann, wenn mann schon vor dem 1.1.2009 mit Kurzarbeit beginnen musste. Hiervon dürften wohl eine Reihe von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen betroffen sein und von dieser Regelung profitieren.
0 Kommentare
Kommentar schreiben